Baden-Württemberg unterstützt Frauenhäuser: 75% der Investitionskosten werden zukünftig erstattet

23.04.24 –

Pressemittelung Peter Seimer, MdL
 

Baden-Württemberg verstärkt die Unterstützung von Investitionen in Frauen- und Kinderschutzhäuser. In Zukunft werden bis zu 75% statt 50% der Investitionskosten vom Land Baden-Württemberg erstattet, um den Schutz und die Unterstützung von Frauen und Kinder in Not weiter zu stärken.

Dies geht auf eine Anfrage des Abgeordneten Seimer hervor. Diese Initiative unterstreicht das anhaltende Engagement der Landesregierung für den Schutz von Frauen und Kindern in der Bekämpfung von häuslicher Gewalt in Baden-Württemberg. Indem die Investitionshürden verringert werden, schaffen wir die Rahmenbedingungen um Kapazitäten zu erweitern und noch mehr Frauen und Kindern in Not zu helfen.

Der Abgeordnete Seimer, kommentierte die Ankündigung wie folgt: "Diese Entscheidung ist ein klares Signal an unsere Gesellschaft: Baden-Württemberg steht fest an der Seite von Frauen und Kindern in Notlagen. Durch die Erstattung von 75% der Investitionskosten für Frauen- und Kinderschutzhäuser zeigen wir unser starkes Bekenntnis zur Unterstützung und zum Schutz von Frauen und Kindern in schwierigen Situationen.

"Ich bin zuversichtlich, dass wir in Zukunft auch im Landkreis Böblingen unter diesen neuen Bedingungen ein Frauen- und Kinderschutzhaus haben werden." Die neue Erstattungsregelung gilt für alle Frauenhäuser in Baden-Württemberg und soll rückwirkend zum 01. Januar 2024 gelten. Die neue Verwaltungsvorschrift wird demnächst veröffentlicht.

Die Antragsfrist für dieses Jahr wird voraussichtlich der 31.05.2024 sein. Diese Initiative unterstreicht das anhaltende Engagement der Landesregierung, Baden-Württemberg zu einem sichereren Ort für Frauen und Kinder zu machen und gleichzeitig sicherzustellen, dass Frauen- und Kinderschutzhäuser die notwendigen Ressourcen erhalten, um ihre wichtige Arbeit fortzusetzen.

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2024 | Pressemitteilung

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