Der Kreisvorstand besteht aus zwei Kreisvorsitzenden, dem oder der Kreisschatzmeister*in und
bis zu 3 weiteren Mitgliedern. Die beiden Kreisvorsitzenden und der oder die Kreisschatzmeis-
ter*in bilden den geschäftsführenden Kreisvorstand.
In Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern heißt es im Herbst: Wenn Bündnisgrüne in den Landtag einziehen, können wir zusammen mit den [...]
Klar ist: Vielfaltspolitik bleibt nicht bei Beschlüssen stehen, sondern braucht konkrete Strukturen, kontinuierlichen Austausch und [...]
Nah am Menschen, stark im Wandel. Mit diesem Versprechen ziehen wir in die Landtagswahlen im Herbst. Beim Länderrat in Sassnitz auf Rügen haben [...]