BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Kreisverband Böblingen

AKTUELLES

„Keine Kappung im Mai 2026“

Grüne Regionalfraktion zum Weiterbetrieb der Gäubahn:

07.02.25 –

Pressemitteilung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Verband Region Stuttgart.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Verband Region Stuttgart fordert nachdrücklich, die Gäubahn nicht im Mai 2026 zu kappen. "Der letzte Zug, der den Kopfbahnhof verlässt, wird ein Gäubahnzug sein", macht der Fraktionsvorsitzende Prof. Dr. André Reichel den Grundsatz seiner Fraktion deutlich. Solange keine rechtsverbindlich planfestgestellte und finanzierte alternative Anbindung existiert, muss die Bahn weiterhin bis zum Kopfbahnhof fahren.

 

Die Gäubahn ist eine bedeutende Verkehrsachse für die Region Stuttgart und verbindet den Süden Baden-Württembergs direkt mit der Landeshauptstadt. Dennoch droht im Mai 2026 die Kappung zum Stuttgarter Hauptbahnhof, während die künftige Anbindung an den neuen S21-Tiefbahnhof weiterhin ungeklärt ist. „Die anstehende Verhandlung der Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart zur Entwidmung der Bahnflächen des Gleisvorfelds unterstreicht die Brisanz der Situation“, so Reichel.

 

Unklarheiten beim Pfaffensteigtunnel

Gegen eine vorzeitige Kappung spricht für die Regionsgrünen auch: Der Pfaffensteigtunnel als alternative Anbindung ist mit erheblichen Kosten (derzeit geschätzte 2,7 Mrd. Euro) verbunden, bislang fehlt dazu ein Finanzierungsbeschluss des Deutschen Bundestags. Zudem wird ein Planfeststellungsbeschluss frühestens im Dezember 2026 erwartet. Damit ist klar: vor Ende 2027, vermutlich eher 2028 wird hier nichts geschehen. Ab dann werden wenigstens sechs Jahre Bauzeit, laut DB, vergehen. Die Grünen rechnen eher mit bis zu zehn Jahren.

 

Ausweichverkehre im Sommer 2026 notwendig

Die anstehende lange Sperrung der S-Bahn-Stammstrecke im Frühling/Sommer 2026 stellt den Schienennahverkehr in der Region vor große Herausforderungen. In dieser Phase ist die Panoramastrecke, mit Anbindung an den Hauptbahnhof, als Ausweichroute für die S-Bahn dringend erforderlich. Ein Bus-Ersatzverkehr ist kein adäquater Ersatz hierfür.

 

Sollte das Verwaltungsgericht die Klage der DUH am 12. Februar 2025 zulassen, könnte sich die Situation zuspitzen. Eine solche Entscheidung würde bedeuten, dass die Gäubahn voraussichtlich länger als geplant in den Kopfbahnhof angebunden bleiben muss.

 

Verlässliche Anbindung sicherstellen

Reichels Forderung: „Die Projektpartner von Stuttgart 21 müssen sich in diesem Fall unverzüglich darauf einigen, die Gäubahn für mindestens zwei weitere Jahre an den alten Kopfbahnhof angebunden zu lassen und diesen in Teilen weiterzubetreiben.“ Damit bleibt auch genügend Zeit, die alternative Anbindung an den S21-Tiefbahnhof sicherzustellen sowie ein dringend notwendiges Sanierungskonzept für die Panoramastrecke von Seiten des Landes zu erarbeiten.

 

„Wir setzen uns für eine zukunftsfähige Lösung ein, die den Menschen in der Region zugutekommt“, so Reichel. „Ein voreiliges Kappen der Gäubahn ohne tragfähige Alternative ist nicht akzeptabel und muss verhindert werden.“

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