BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Kreisverband Böblingen

AKTUELLES

Meilenstein in der Gewalthilfe Bundestag beschließt Gewalthilfegesetz.

02.02.25 –

Pressemitteilung, Tobias B. Bacherle MdB.

Berlin/Sindelfingen - Am Freitag hat der Bundestag das Gewalthilfegesetz verabschiedet. Damit wird erstmals ein bundesweiter Rechtsanspruch auf Schutz und fachliche Beratung für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder geschaffen.

Der Bund steigt mit 2,6 Milliarden Euro in die Finanzierung ein und übernimmt gemeinsam mit den Ländern Verantwortung für einen besseren Gewaltschutz. Vor zwei Tagen haben sich die Abgeordnete von Bündnis 90/Die Grünen, SPD und der Union bei den Verhandlungen zum Gewalthilfegesetz geeinigt. Aus dem Wahlkreis haben Tobias B. Bacherle (Bündnis 90/Die Grünen) und Jasmina Hostert (SPD) für das Gesetz gestimmt. Marc Biadacz (CDU), sowie Dr. Florian Toncar (FDP) und Markus Frohnmaier (AfD), deren FDP und AfD-Fraktionen sich enthielten, fehlten bei der Abstimmung.

"Das Ziel von uns Bündnisgrünen war immer: Jede Frau, die von häuslicher Gewalt betroffen ist, muss schnell und kostenlos Hilfe erhalten. Ich freu mich sehr, dass wir hierfür eine Mehrheit im Deutschen Bundestag gewinnen konnten“, kommentiert Bacherle den Beschluss. Das Gesetz soll eine dringend benötigte Entlastung für die Beschäftigten in Frauenhäusern und Beratungsstellen bringen. Es soll sicherstellen, dass Schutz- und Beratungsangebote künftig unabhängig von der gesundheitlichen Verfassung, dem Wohnort, dem Aufenthaltsstatus oder den Sprachkenntnissen zur Verfügung stehen. Die Länder sind verpflichtet, ihre Bedarfe zu ermitteln und das Hilfesystem entsprechend auszubauen, bevor der Rechtsanspruch im Jahr 2032 in Kraft tritt. Mit der heutigen Entscheidung im Bundestag ist ein wichtiger Schritt getan.

„Finanzierungsfragen können jetzt in den Hintergrund treten und es wird möglich, sich stärker auf die Arbeit mit den Betroffenen konzentrieren zu können", so Bacherle. In Sindelfingen hatte 2011 das einzige Frauenhaus im Kreis Böblingen aus finanziellen Gründen schließen müssen. Mit Landesförderung soll bis 2027 wieder ein Frauenhaus im Kreis entstehen.

Die überparteiliche Zusammenarbeit sei außerdem ein wichtiges Zeichen, so Bacherle. „Die Parteien der Mitte können sich drängend Problemen gemeinsam und konstruktiv annehmen, verhandeln und zu Lösungen kommen. So sollte es immer sein.“

Nun steht noch die Zustimmung der Länder im Bundesrat aus, damit das Gesetz wirksam werden kann.

 

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2025 | Pressemitteilung | Tobias B. Bacherle, MdB

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