
20.06.24 –
Pressemitteilung, Tobias B. Bacherle, MdB
Zur verschobenen Abstimmung im Rat der EU zur CSA-Verordnung erklären Tobias B. Bacherle, Obmann im Ausschuss für Digitales, und Denise Loop, Obfrau im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend:
Es ist gut, dass die Befürworter*innen einer anlasslosen Chatkontrolle heute keinen Schritt voran gekommen sind. Wir konnten das „Worst-Case“-Szenario vorerst verhindern. Denn eine flächendeckende Chatkontrolle hätte weder den Schutz von Kindern noch den Schutz der digitalen Privatsphäre bedeutet. Nun hat auch die belgische Ratspräsidentschaft erkannt, dass sie für eine flächendeckende Chatkontrolle keine Mehrheit im Rat organisieren kann.
Sexualisierte Gewalt an Kindern und die Ausbeutung von Kindern, einschließlich der Verbreitung von Missbrauchsabbildungen, müssen entschlossen bekämpft werden. Sichere Kommunikation muss auch für Kinder und Betroffene von sexualisierter Gewalt möglich sein, um sichere Not- und Hilfsdienste zu ermöglichen – insbesondere in Ländern, in denen sich Menschen nicht auf die Unterstützung und Vertraulichkeit der staatlichen Strafverfolgungsbehörden verlassen können. Dafür ist ein Recht auf sichere und private Kommunikation entscheidend. Hierfür braucht es keine anlasslose Chatkontrolle, sondern mehr Ressourcen für Prävention und eine gezieltere Koordinierung der europäischen Strafverfolgungsbehörden, die Betroffene im Einklang mit den Grundrechten unterstützt.
Nachdem wir – auf Initiative von uns Grünen und der FDP – in einem offenen Brief mit über 70 nationalen Parlamentarier*innen und Europaabgeordneten aus Luxemburg, Österreich, Niederlande, Tschechien, Finnland, Belgien und Deutschland an den Rat und die nationalen Regierungen appelliert haben, den Plänen von Kommission und Rat für verschärfte Überwachung einen Riegel vorzuschieben, hat sich gestern auch die Bundesregierung klar dagegen positioniert. Gemeinsam mit dem öffentlichen Gegenwind, den Warnungen von IT-Sicherheitsforscher*innen und Diensteanbietern wie Signal, Threema und WhatsApp, die teilweise sogar mit einem Marktrückzug drohen, hat dies Wirkung gezeigt. Gleichwohl gibt die heutige Verschiebung der allgemeinen Ausrichtung der EU-Verordnung keine Entwarnung.
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