
03.02.25 –
Pressemitteilung, Tobias B. Bacherle, MdB.
Berlin/Sindelfingen – Der Bundestag verabschiedete Ende Januar ein weiteres zentrales Gesetz zur Stärkung des Mutterschutzes für Schwangere. Durch die Gesetzesänderung haben Frauen künftig Anspruch auf einen gestaffelten Mutterschutz ab der 13. Schwangerschaftswoche, sodass dies erstmals auch im Fall von Fehlgeburten gilt.
Tobias B. Bacherle, Böblinger Bundestagsabgeordneter, erklärt: „Jede dritte Frau erlebt eine Fehlgeburt. Jede Fehlgeburt ist schmerzlich - gleichzeitig ist der Umgang jeder Frau damit ganz individuell. Bisher mussten Frauen dies ohne rechtlichen Schutz durchstehen. Mit dem Anspruch auf einen gestaffelten Mutterschutz ändern wir diese Realität.“
Die Gesetzesänderung ergänzt das Mutterschutzgesetz, das 2018 in Kraft getreten ist. Frauen, die ab der 13. Woche eine Fehlgeburt erleiden, können künftig eine zeitlich festgelegte Schutzfrist in Anspruch nehmen. „Damit stärken wir endlich die Rechte von Frauen, frei und selbstbestimmt entscheiden zu können, ob sie den gestaffelten Mutterschutz nach einer Fehlgeburt in Anspruch nehmen wollen oder nicht.“
Laut Bacherle sei es ein erfreuliches Zeichen partizipativer Demokratie, dass eine Petition aus der Zivilgesellschaft tatsächlich in einer konkreten Verbesserung der Rechte von Frauen mündet. Denn die Neuregelung geht unter anderem auf eine Petition zurück, die im Sommer 2022 beim Petitionsausschuss des Bundestags eingereicht wurde. Die Gesetzesänderung wurde am 30. Januar 2025 angenommen und tritt am 1. Juni 2025 in Kraft.
Bacherle erklärt weiter: „Dass wir den Mutterschutz und damit die Rechte von Frauen nun mit Unterstützung aller demokratischen Fraktionen des Parlaments stärken konnten, ist ein großer Erfolg. Das macht eine starke Demokratie aus: Trotz politischer Differenzen durch Verhandlungen und Gespräche in der Sache gemeinsam an einem Strang zu ziehen.“
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